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Die Kurt-Tucholsky-Gesellschaft (KTG) stiftete 1995 anlässlich Tucholskys 60. Todestages den Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, der seit 1997 alle zwei Jahre im Herbst in Berlin verliehen wird. Ausgezeichnet werden sollen engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den "kleinen Formen" wie Portrait, Pamphlet, Traktat, Essay, Satire, Groteske und Couplet.
Die Texte sollen sich erkennbar auf zeitgeschichtlich-politische Vorgänge beziehen und - in der Tradition Tucholskys - für Verständigung, Toleranz und ein friedliches Miteinander aller Menschen eintreten. Sie sollen die Realität hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen.
Der Preis ist mit einer Zuwendung von 3.000 Euro verbunden und wird grundsätzlich nur an einen Preisträger vergeben. Die Annahme des Preises verpflichtet den Preisträger zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungs-Feierlichkeiten, sowie einer Lesung aus seinem Text am Vorabend. Die KTG darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.
Vorgeschlagen werden können deutschsprachige Publizisten, Journalisten und Schriftsteller mit unveröffentlichten oder in den letzten fünf Jahren veröffentlichten Arbeiten. Möglich sind auch Vorschläge zur Auszeichnung eines Lebenswerks.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Jury; die früheren Preisträger; die Mitglieder der KTG; die Kurt-Tucholsky-Stiftung; ordentliche Mitglieder der publizistischen, germanistischen und politikwissenschaftlichen Fachbereiche der Universitäten sowie deren Präsidenten; ordentliche Mitglieder historischer, germanistischer und publizistischer Institutionen; deutschsprachige Verlage; Mitarbeiter der Literaturhäuser; Kultur- und Feuilletonredakteure der deutschsprachigen Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie der überregionalen Zeitungen und Zeitschriften.
Der Einreichungszeitraum reicht vom 1. Januar bis 31. März des Vergabejahres. Der Preisträger wird bis Mitte September bekannt gemacht. Die vorgeschlagenen Arbeiten - in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel und Videos - müssen in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden. Beizulegen ist - ebenfalls fünffach - ein kurzer Lebenslauf des Vorgeschlagenen und eine kurze Begründung des Vorschlags.
Der Vorstand der KTG wählt auf Vorschlag der Auslober des Preises fünf ehrenamtliche und unabhängig entscheidende Jury-Mitglieder, die aus unterschiedlichen Fachgebieten kommen sollen, z.B. Germanistik, Publizistik, Politologie, Bühnenkunst.
Die Jury-Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Preisträger ist von der Jury einstimmig zu wählen. Erhält kein Kandidat alle Stimmen, genügt im dritten Wahlgang eine Zweidrittel-Mehrheit. Werden keine preiswürdigen Arbeiten eingereicht, kann und soll die Jury die Nichtvergabe des Preises beschließen.
Die Mitglieder der Jury sind von der Preiszuteilung ausgeschlossen.
Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen.
Die Jury gibt sich auf Vorschlag des Vorstandes der KTG eine eigene Geschäftsordnung.
STAND Januar 2007
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